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Bauabnahme: Das sollten Sie beachten


Geschafft! Ihr Traum vom Eigenheim hat sich erfüllt und Ihr Neubau steht. Endlich kann der Einzug beginnen. Sicher ist die Vorfreude groß, doch bevor Sie in Ihr neues Heimatglück starten können, steht die Bauabnahme noch vor der Tür. Sie ist die letzte Hürde, die bei einem Bau bewältigt werden muss. Wichtig ist: Unterschätzen Sie diese nicht. Unterzeichnen Sie das Bauabnahmeprotokoll Ihres Bauträgers, nehmen Sie das Gebäude in seinem gegenwärtigen Zustand ab und erklären, dass diese alle Vorgaben der Baubeschreibung erfüllt. Gleichzeitig ist damit der Bauvertrag abgeschlossen, das Bauunternehmen kann die Endrechnung stellen und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Stellen Sie nach der Bauabnahme Mängel fest, sind Sie in der Nachweispflicht. Damit Sie sich solche und viele weitere Herausforderungen ersparen, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst, was Sie bei einer Bauabnahme beachten müssen.


Warum ist eine Bauabnahme wichtig?

Sie haben mit Ihrem Bauträger einen Bauvertrag geschlossen, in dem festgelegt ist, welche Leistungen dieser verpflichtend zu erbringen hat. Ist der Hausbau beendet, stellt sich die Frage, ob die vertraglichen Bedingungen auch wirklich erfüllt wurden. Hier kommt die Bauabnahme ins Spiel. Mit dieser haben Sie das Recht, zu überprüfen, ob das Objekt wie vertraglich vereinbart hergestellt wurde und in einem mängelfreien Zustand übergeben wird. Gleichzeitig sind Sie als Bauherr laut BGB zu einer Bauabnahme verpflichtet. Das ergibt sich aus dem Umstand heraus, dass der Bauvertrag zu den Werkverträgen gezählt wird und Sie die darin enthaltenden Werkleistungen zunächst abnehmen müssen. Die Bauabnahme zieht eine Menge und bedeutsamer rechtlicher Folgen nach sich, die dem Bauträger zugutekommen. Zunächst erfüllt sich der Vertrag und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche. In dem Zusammenhang müssen Sie nun beweisen, dass ein nicht beanstandeter Mangel die Konsequenz der Bauleistungen ist. Das bedeutet in der Regel viel Aufwand, Zeit, Kosten und Nerven. Zudem kann der Bauunternehmer mit der positiven Bauabnahme seine Schlussrechnung stellen und Sie müssen der Forderung nachkommen. Letztlich tragen Sie auch die Verantwortung über Risiken bei Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einflüsse. Denken Sie daher rechtzeitig an eine zusätzliche Gebäudeversicherung nach. Eine Bauabnahme sollte aufgrund ihrer daraus resultierenden Wichtigkeit immer mit größter Sorgfalt durchgeführt werden.


Wann erfolgt die Bauabnahme?

Die Bauabnahme erfolgt, nachdem die Leistung fertiggestellt wurde. Meist teilt der Bauträger den Bauherren mündlich oder schriftlich mit, dass der Bau zur Abnahme bereitsteht. Sie als Bauherr haben indessen 14 Tage Zeit, einen Termin für die Bauabnahme zu vereinbaren und gemäß Ihrer Pflicht und Ihres Rechts die Werkleistung zu überprüfen. Grundsätzlich muss eine Abnahmereife des Baus gewährleistet sein. Zeigen sich Mängel und wurden vertragliche Leistungen sichtlich nicht erbracht, können Sie diese verweigern. In welchen Fällen die Abnahmeverweigerung greift, muss je Fall beurteilt werden.


Sollte man die Bauabnahmen allein durchführen?

Als Bauherr sollten Sie bei der Bauabnahme alle Bauleistungen genau überprüfen. Wurde der Trockenbau ordnungsgemäß aufgebaut und sind Dach und Fassade in vereinbartem Zustand? Erst dann sollten Sie die Bauabnahme erklären oder eben verweigern. Aber was genau passiert hier? Zusammen mit dem Bauträger erfolgt bei der Bauabnahme eine Begehung des Neubaus. In dieser prüfen Sie alle Leistungen, die laut Bauvertrag erfüllt sein müssen. Dafür ist es unerlässlich, ein Bauabnahmeprotokoll zu führen. Sollten Sie Mängel feststellen, werden diese im Bauabnahmeprotokoll detailliert beschrieben. Fertigen Sie ebenso umfassende Bilder an. Wir empfehlen Ihnen, die Bauabnahme mit einem professionellen Sachverständigen abzuwickeln. In den meisten Fällen sind Bauherrn selten fachkundig und entgangene Mängel können folgenschwere Konsequenzen haben. Der Sachverständige hingegen hat ein geschultes Auge und kann selbst verdeckte Mängel schnell identifizieren. Sollten Sie die Bauabnahme allein durchführen und Mängel vermuten, nehmen Sie diese in jedem Fall in das Bauabnahmeprotokoll auf. Sie können dann im Anschluss immer noch einen Sachverständigen beauftragen. Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden? Mängel müssen bei der Bauabnahme dokumentiert und im Anschluss gemeldet werden. Der Bauträger ist dann in der Pflicht, berechtigte Mängel in einer angemessenen Frist zu beheben.


Was geht in das Bauabnahmeprotokoll?

Das Bauabnahmeprotokoll hat keine feste Vorlage. Sie können diese also frei erstellen. Wichtig ist, dass folgende Bestandteile erfasst werden:

  • Teilnehmer der Bauabnahme
  • Datum und Ort
  • Name des Bauherrn
  • Adresse des Neubaus
  • Auftragsnummer sowie Datum des Bauvertrags
  • Aufführung aller vertraglich vereinbarten Leistungen
  • Datum, Beginn und Fertigstellung der Bauleistung
  • Auflistung neuer und ggf. noch nicht behobener Mängel
  • mutmaßliche Mängel
  • Bei Mängeln: Einvernehmliche Vereinbarung eines zweiten Termins, bei der alle Mängel beseitigt sind

 

Was ist die Bauabnahme vom Bauamt?

Neben der Bauabnahme, bei der die Bauleistungen des Bauträgers abgenommen werden, gibt es die Bauabnahme durch das Bauamt. Diese ist in den Ländergesetzen geregelt und gilt als Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens. Die Bauabnahme erfolgt in dem Fall durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

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