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Arbeitssicherheit im Betrieb – wichtige Hinweise


Nach Artikel 2 des Grundgesetzes haben Sie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt auch für Sie in der Rolle als Beschäftigter, wodurch der Arbeitssicherheit im Betrieb ein hoher Stellenwert zukommt. Geregelt ist der Arbeitsschutz im Betrieb im Arbeitsschutzgesetz, das die Voraussetzungen für menschengerechte Arbeitsbedingungen schafft und ein gesundes Arbeiten fördern soll. Wie aber lässt sich Arbeitssicherheit im Betrieb wirklich umsetzen, was meint Arbeitssicherheit konkret und warum ist der Arbeitsschutz heute wichtiger denn je? All das erfahren Sie in unserem nachfolgenden Beitrag.


Was bedeutet Arbeitssicherheit im Betrieb?

Arbeitssicherheit im Betrieb meint, dass ein Arbeitsplatz und -umfeld so gestaltet sein muss, dass er eine gefahrenfreie Ausübung der beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Ziel einer systematischen Planung und Umsetzung von Maßnahmen ist es, dass Mitarbeitende langfristig ihre Gesundheit erhalten können und das Risiko von Unfällen und Krankheiten reduziert wird. In Handwerksbetrieben bedeutet das beispielsweise die Verwendung von qualitativ hochwertigem Werkzeug und Arbeitskleidung. Im breiten Sortiment von Kemmler werden Sie fündig!


Warum Arbeitsschutz im Betrieb?

In einem Betrieb gibt es unterschiedliche Gefahren, die sich negativ auf Mitarbeiter auswirken können. Das gilt körperlich gleichermaßen wie psychisch. Arbeitssicherheit im Betrieb legt das Fundament dafür, Gefahrenpotenziale wie Arbeitsunfälle oder mentale Belastungen zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen präventiv zu vermeiden, und ist somit ein wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Wer sich fundiert um die Arbeitssicherheit im Betrieb kümmert, reduziert Ausfallzeiten, Mitarbeiterfluktuation und finanzielle Herausforderung nach hohen Schadensersatzansprüchen. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht der Arbeitssicherheit erfüllen. Unter dem Oberbegriff Arbeitsschutz im Betrieb fällt neben der Arbeitssicherheit auch der Gesundheitsschutz. 1. Arbeitssicherheit Die Steigerung der Arbeitssicherheit im Betrieb dient dem Zweck, Gefahrenpotenziale durch passende Maßnahmen so zu reduzieren, sodass der Eintritt der Gefährdung kaum mehr Relevanz hat. Im Fokus stehen allen voran Arbeitsunfälle. 2. Gesundheitsschutz Im Unterschied dazu zeichnet sich der Gesundheitsschutz dadurch aus, dass Maßnahmen durchgesetzt werden, die Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten präventiv vermeiden sollen. Ziel ist es, Arbeitsprozesse gesundheitsfreundlich zu gestalten, eine gesunde Körperhaltung zu fördern und psychische Belastungen wie Stress so gering wie möglich zu halten. Arbeitssicherheit im Betrieb lässt sich besonders gut mit Zubehör für Arbeitskleidung von Kemmler sein. Dazu gehören PSA Gehörschutz, Schutz Overalls und Schutzbrillen.


Wer hat Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz?

Für Arbeitssicherheit im Betrieb zu sorgen, ist in erster Linie Aufgabe des Unternehmens und fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser steht in der Verantwortung, dass alle Richtlinien und eigenen Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betrieb eingehalten und umgesetzt werden. Das wiederum umfasst neben der Unterweisung aller Beschäftigten auch die Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Risikofaktoren aufdeckt und als Grundlage für die Maßrahmengestaltung dient. Ebenso ist es Aufgabe der Führungsebene dafür zu sorgen, dass Arbeitssicherheit im Betrieb auch umgesetzt wird. Je nachdem, welche Rechtsform Ihr Unternehmen besitzt, können noch weitere Personen nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Betrieb sein. Dazu gehören beispielsweise der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers, Vorstände und Geschäftsführer, vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder Führungskräfte in leitender Funktion. Sie als Arbeitgeber können die Anforderungen und Pflichten der Arbeitssicherheit im Betrieb teilweise an Ihren gesetzlichen Vertreter abgeben.


Welche Arten von Arbeitsschutz gibt es?

Der Arbeitssicherheit im Betrieb lässt sich in unterschiedliche Arten untergliedern. Neben dem allgemeinen Arbeitsschutz im Betrieb beziehen sich diese auf die soziale, technische und medizinische Arbeitssicherheit. Allgemeine Arbeitssicherheit Nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Mitarbeitenden Arbeitsbedingungen zu garantieren, die Gesundheit und Unversehrtheit sicherstellen. Im Gegenzug stehen Arbeitnehmer in der Pflicht, gemäß der Unterweisung selbst Sorge für ihre Sicherheit und Gesundheit zu tragen. Soziale Arbeitssicherheit Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz oder die Kinderarbeitsschutzverordnung sind Teil des sozialen Arbeitsschutzes und schaffen entsprechende Bedingungen für die soziale Arbeitssicherheit im Betrieb. Technische Arbeitssicherheit Im technischen Bereich bezieht sich die Arbeitssicherheit im Betrieb auf unter anderem den Umgang mit Gefahrstoffen, der Bedienung von Maschinen, den Lärm- und Vibrationsschutz und der Nutzung von Anlagen mit gefährlicher Strahlung. Zur Anwendung kommen hier die speziellen Richtlinien der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung oder der Biostoffverordnung, um nur Einige zu nennen. Medizinische Arbeitssicherheit In diesem Bereich der Arbeitssicherheit im Betrieb stehen mögliche Risiken von Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen im Fokus. Gemäß den Vorgaben aus den jeweiligen Gesetzen sind Auswirkung auf den Arbeitsplatz zu prüfen und entsprechend mit Maßnahmen entgegenzuwirken.


Wie lässt sich Arbeitsschutz im Betrieb gestalten?

Sie haben eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Arbeitssicherheit im Betrieb umzusetzen, die teilweise rechtlich vorgeschrieben sind. Auch in Hinblick auf die Maßnahmen lassen sich verschiedene Kategorien definieren, innerhalb derer Sie den Arbeitsschutz zielgerichtet gestalten. Maßnahmen zur technischen Arbeitssicherheit im Betrieb sind beispielsweise Schutzeinrichtungen zu implementieren oder für eine räumliche Trennung zwischen Gefahrengut und Arbeiter zu sorgen. Alle organisatorischen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Betrieb umfassen die gesamte Struktur der Arbeit wie die Anpassung der Arbeitsabläufe, die Koordination, die Bereitstellung von Informationen, die Gestaltung von Arbeitszeiten, Schichten und Pausen und vieles mehr. Letztlich sollten Sie bei der Arbeitssicherheit im Betrieb personenbezogene Maßnahmen sicherstellen. Hier geht es um die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung und die Ansprüche an ein umsichtiges Verhalten. Dass der Gesetzgeber diese Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Betrieb als elementar erachtet, ist die Reihenfolge der Umsetzung im § 4 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt. Zunächst sind alle technischen, dann alle organisatorischen und zum Schluss alle personenbezogenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Betrieb umzusetzen. Unser Tipp: Arbeiten Sie für die Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb mit einer Checkliste.

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