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Schulungspflicht für PU-Schaum


Spätestens bis zum 24. August 2023 müssen Handwerk und Industrie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen, die mit Polyurethan arbeiten. So verlangt es die europäische Chemikalienverordnung REACH. Das PU-Schaum-Infocenter weist darauf hin, dass auch Bauschaumdosen von dieser Schulungspflicht betroffen sind.

Polyurethan (PU) besteht unter anderem aus Methylendiisocyanat (MDI). Deshalb ist der Kunststoff von der neuen REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate betroffen, die am 4. August 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu ist eine Sicherheitsschulung erforderlich.

Laut europäischer Chemikalienverordnung REACH sind alle gewerblichen und industriellen Verwender der betroffenen PU-Produkte verpflichtet, an einer Schulung teilzunehmen und diese mit einer Prüfung abzuschließen. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Beschäftigten die Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben.

Die PU-Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. So wird sichergestellt, dass Verarbeiter stets aufs Neue in der richtigen Nutzung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen geschult werden.

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